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E WIE EINFACH

 

Preisentwicklung

Der steigende Kostenfaktor in verschiedenen Bereichen des Lebens erfordert vom Verbraucher eine neue Verhaltensweise. Nicht nur steigende Preise für Benzin und Heizöl, sondern auch Gebühren- und Mieterhöhungen zwingen zum Umdenken. Nicht nur Kostensteigerungen bei Heizöl, Kraftstoff, Gas und letztendlich Umlagerung auf die Nebenkosten, wie Fernwäme und Zentralheizungen spürt der Endverbraucher. Ein schleichender Preisanstieg der Waren des täglichen Bedarfs, Inflation, Kürzungen im sozialen Bereich, Arbeitslosigkeit, Krankheit führt letztendlich zum Kaufkraftverlust. Um den Lebensstandard teilweise zu halten oder zu verbessern muß der Verbraucher die Ausgaben, Produkte und Dienstleistungen prüfen und vergleichen.
Die Fachzeitschrift GELD IDEE hat in der Ausgabe 18/99 festgestellt, wenn eine vierköpfige Familie bei Ihren Ausgaben für den Konsum, Telefon, Strom, bei Ratenkredite, Aktienkäufe und Versicherungsgeschäfte jeweils auf den günstigsten Anbieter setzt, kann Sie bis zu 5112,- € im Jahr sparen.
Nicht zu verwechseln mit billig. Das Preis-/Leistungsverhältnis ist in jedem Fall zu berücksichtigen. Preiswert ersetzt nicht Qualität. Nur wer Preis-/Leistung von verschiedenen Produkten und Anbietern vergleicht, kann wesentlich einsparen.
Das Verbrauchermagazin GUTER RAT stellte in der Ausgabe 12/2000 fest, daß fast jeder 2. Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens bis zu 153.387,- € verliert. Nur etwa 54 bis 59% aller Arbeitnehmer nutzen die Chance Geld vom Staat zu kassieren.
"Gut , daß wir verglichen haben", ein Artikel von STIFTUNG WARENTEST Ausgabe 11/2000:
Nicht selten findet man 30 Prozent Preisunterschiede für das gleiche Produkt in einer Stadt. Ein Preisvergleich für Unterhaltungselektronik, auch im Internet lohnt sich.
Die Zeitschrift GELD -Idee schreibt in der Ausgabe Nr.1 von 2001 über Pauschalreisen: Dasselbe Hotel zur gleichen Reisezeit- und trotzdem verlangen die Veranstalter unterschiedlich viel. Wer die Angebote vergleicht, kann etliche hundert Mark sparen.
Bewußtes Sparen in bestimmten Bereichen hat nichts mit Geiz zu tun. Der informierte Kunde ist gleichzeitig Sparer.
Die Bundesregierung hebt das Rabattgesetz auf.
Der Verbraucher kann sich schon bald über mehr Preisnachlässe freuen. Spätestens ab Sommer 2001 gibt es für Schnäppchenjäger kein Halten mehr. Preise dürfen dann frei ausgehandelt werden. Nicht unbedingt bei Lebensmitteln, dafür umso mehr bei hochwertigen Produkten wie Elektronikgeräten, Autos oder Möbeln.

Werbung


Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ab 01.Januar 2002 bringt dem Verbraucher mehr Gewährleistungsrecht. Was die Werbung verspricht muß eingehalten werden. 2 Jahre Gewährleistung bei Kauf-und Werkverträgen müssen die Verkäufer einstehen, für Baustoffe zum Hausbau sogar 5 Jahre. FINANZTEST Ausgabe 01/2002 informiert über das neue Verbraucherrecht. Die neuen Vorschriften bringen den Verbrauchern nicht nur Vorteile. Bei Haustürgeschäften kann ein Widerruf Gegenforderungen auslösen.

Passanten dürfen nicht zur Werbung belästigt werden!
Das Bundesgerichtshof hat das gezielte Ansprechen in der Öffentlichkeit für Werbezwecken untersagt. (bundesgerichtshof.de AZ:1.ZR 227/01 Urteil vom 01.04.2004 Ansprechen i.d. Öffentlichkeit Leitsatzentscheidung). Dies gelte vor allem auch dann, wenn der Werbende als solcher nicht erkennbar sei. Der BGH sieht in dieser Werbeform einen "belästigenden Eingriff in die Individualsphäre". Laut BGH ist das Interesse des Umworbenen an seiner ungestörten Individualsphäre höher zu bewerten als die wirtschaftlichen Belange des Werbenden.
Kalte Anrufe verboten
Verbraucher dürfen nicht ohne vorherige Einwillung für den Verkauf von Geldanlagen, Versicherungen oder Zeitschriftenabos angerufen werden.
Quelle: test – 8/04

Werbeanrufe sind lästig und wettbewerbswidrig!
Hat ein Verbraucher dem Werbeanruf zuvor nicht zugestimmt, stellt der Anruf eine unzumutbare Belästigung dar und ist wettbewerbswidrig.
Auch wenn ein Kunde beim Vertragsabschluss seine Telefonnummer angegeben hatte, sei dies keine Zustimmung zu Werbeanrufen. Dies gilt auch wenn Kunden von Versicherungsgesellschaften angerufen werden um zum Abschluss eines neuen oder zur Verlängerung, Ausweitung oder Ergänzung des bestehenden Vertrags gedrängt werden. Zulässig sind dagegen Rückfragen, zum Beispiel bei der Schadensabwicklung.(Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt/Main Az.: 6 U 175/04).
Quelle: MAZ 31.08.05

Kostenfreier Rückversand?
Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hatte entschieden: Die Kosten für Rücksendungen von Waren im Versandhandel müssen Besteller bis zu einem Wert von 40 Euro selber tragen.
Nach Angaben des Bundesverbandes des Versandhandels werden die Kosten nur ausnahmsweise den Kunden in Rechnung gestellt.
Quelle: MAZ- 29.10.04

Widerrufsrecht jetzt auch bei Internet-Auktionen
Unternehmen müssen laut Entscheidung des BGH ( Bundesgerichtshof ) v. 03.11.04 bei Internet-Auktionen (Fernabsatzvertrag) ein Widerrufsrecht von zwei Wochen einräumen. Nach dem Urteil können Verbraucher ersteigerte Artikel binnen 14 Tage ohne Begründung zurückgeben. Private Verträge bleiben von der Entscheidung unberührt. Hier gelten die Regeln des Kaufrechts, wonach kein grundloses Widerrufsrecht besteht.
Übrigens: Händler müssen über das „Widerrufsrecht“ ob im Fernabsatz oder an der Haustür ausreichend informieren.
Quelle: FTD- 03.11.04, test- 7/04

 

Überschuldung- ein Irrtum führt zur Gewißheit

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